zu den AGB für Vermieter

AGB allgemein

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Erbringung der Vermittlungsleistung der "4Wände Ferienwohnung Berlin Fuchs und Martins GbR" mittels der Internetseite www.ferienwohnung-in-berlin.de.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma "4Wände Ferienwohnung Berlin Fuchs und Martins GbR" (im Folgenden "4W ferienwohnung berlin" genannt) gelten verbindlich für alle Verträge zur Vermittlung von Ferienwohnungen, welche von Mietern mit "4W ferienwohnung berlin" abgeschlossen werden.

§ 1 Leistungsbeschreibung "4W ferienwohnung berlin"

Das Leistungsangebot von "4W ferienwohnung berlin" beschränkt sich auf die Vermittlung von Vertragsabschlüssen zur vorübergehenden und zeitlich befristeten Anmietung und Nutzung von Ferienwohnungen (im Folgenden Vermittlungsvertrag genannt).

Die Vermittlung dient nur dem Abschluss von zeitlich befristeten Mietverträgen im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Eine Wohnungsvermittlung im Sinne des Wohnungsvermittlungsgesetzes findet nicht statt.

Eine über die Vermittlungsleistung von "4W ferienwohnung berlin" hinausgehende Tätigkeit, wie z.B. eine Beratung, findet nicht statt. Leistungen eines Reiseveranstalters gemäß den §§ 651 ff BGB werden von "4W ferienwohnung berlin" nicht erbracht.

Der Mietvertrag kommt alleine zwischen dem Vermieter der Ferienwohnung (im Folgenden Vermieter genannt) und dem Mieter der Ferienwohnung (im Folgenden Mieter genannt) zustande.

§ 2 Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss

Die Vermittlung des Vertragsabschlusses durch "4W ferienwohnung berlin" erfolgt ausschließlich über die Internetseite von "4W ferienwohnung berlin", www.ferienwohnung-in-berlin.de.

Der Vertragsabschluss kann auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen: entweder über eine Reservierung durch den Mieter, die von dem Vermieter noch bestätigt werden muss (hierzu nachfolgend unter I.), oder über eine sofortige Buchung, die verbindlich erfolgt und die von dem Vermieter ausdrücklich ermöglicht werden muss (hierzu nachfolgend unter II.)

I. Reservierung einer Wohnung

Soweit ein Vermieter nicht die Möglichkeit zur sofortigen verbindlichen Buchung einer Wohnung einräumt, ist in der Darstellung der Wohnung auf der Internetseite nur eine noch unverbindliche Information an die potenziellen Mieter zu sehen, die hierdurch in die Lage versetzt werden, ihrerseits durch die Absendung einer Reservierung ein Angebot zum Vertragsabschluss abzugeben.

Der Mieter gibt das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages durch das vollständige Ausfüllen und Absenden der Reservierungsdaten auf der Internetseite von "4W ferienwohnung berlin" ab.

Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Angebotes durch den Vermieter im Augenblick des Zugangs der Buchungsbestätigung per E-Mail bei dem Mieter zustande. Eine Pflicht des Vermieters zum Abschluss eines Mietvertrages besteht nicht.

Mit Abgabe des Angebotes durch den Mieter kommt zugleich der Vermittlungsvertrag mit "4W ferienwohnung berlin" zustande. Einer Annahmeerklärung durch "4W ferienwohnung berlin" bedarf es nicht. Die Abschlussprovision wird erst bei Zustandekommen des Mietvertrages fällig (hierzu s. § 3 II.)

II. Sofortbuchung einer Wohnung

Soweit ein Vermieter die Möglichkeit einer Sofortbuchung der Wohnung zur Verfügung stellt, ist hierin ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss zu sehen. In diesem Fall kommt der Mietvertrag durch die Erklärung des Mieters zustande, die Wohnung für den angegebenen Zeitraum buchen zu wollen.

Mit Abgabe der Erklärung zur Buchung der Wohnung kommt zugleich der Vermittlungsvertrag mit "4W ferienwohnung berlin" zustande und wird die Abschlussprovision fällig (hierzu s. § 3 II.). Einer Annahmeerklärung durch "4W ferienwohnung berlin" bedarf es nicht.

§ 3 Gegenseitige Vertragspflichten

I. Leistung "4W ferienwohnung berlin"

Die "4W ferienwohnung berlin" schuldet eine ordnungsgemäße Leistung zur Vermittlung des Vertragsabschlusses. Ihre Leistungspflicht ist auf die störungsfreie Zurverfügungstellung der Internetseite und ihrer Funktionen zur Vermittlung des Vertragsabschlusses beschränkt.

Die Leistungspflicht von "4W ferienwohnung berlin" umfasst insbesondere nicht die Inhalte der Darstellung der Ferienwohnungen und den störungsfreien und pünktlichen Zugang der abgegebenen Erklärungen der Parteien des Mietvertrages. Hierfür sind alleine Vermieter und Mieter verantwortlich.

Die Regeln des Fernabsatzvertrages gemäß den §§ 312b ff BGB finden keine Anwendung, da die Vermittlung von Ferienwohnungen unter die Ausschlussbestimmung des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB fällt. Unterrichtungspflicht und Widerrufsrecht gemäß § 312c und d BGB bestehen daher nicht.

II. Vergütung

Der Mieter schuldet mit Zustandekommen des Mietvertrages die Abschlussprovision, die bereits im Mietpreis enthalten ist.

Die Höhe der Abschlussprovision richtet sich nach dem Inhalt des Präsentationsvertrages und liegt zwischen 5% und 15% des Mietentgelts.

Der Mieter erhält bei Abschluss des Mietvertrages eine Mitteilung über die Höhe der Abschlussprovision in elektronischer Form. Weiterhin erhält der Mieter eine gesonderte Rechnung über die Abschlussprovision in elektronischer Form. Die Abschlussprovision ist fällig mit Zustellung der Rechnung. Zahlung erfolgt auf das nachfolgend benannte Konto von "4W ferienwohnung berlin":

Oliver Fuchs
Kto: 2668 0370 06
BLZ: 100 900 00
Berliner Volksbank

Erfolgt der Abschluss des Mietvertrages weniger als fünf Tage vor Beginn der Mietzeit, ist die Abschlussprovision zahlbar an den Vermieter, der sie an "4W ferienwohnung berlin" ausbezahlen wird.

Die Wirksamkeit des Mietvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der Abschlussprovision vor Einzug in die gemietete Wohnung. Wird die Abschlussprovision nicht rechtzeitig, spätestens bei Einzug, gezahlt, kann daher ein Überlassen der gemieteten Wohnung nicht verlangt werden.

Die Pflicht zur Zahlung der Provision entfällt nicht durch eine nachträgliche Stornierung des Mietvertrages oder durch sonstige außerordentliche Beendigungen oder Leistungsstörungen des Mietvertrages.

Es gelten die gesetzlichen Regeln des BGB über den Zahlungsverzug.

§ 4 Gewährleistung

"4W ferienwohnung berlin" haftet für ihre ordnungemäße Leistung nach den Regeln des BGB. Es gelten die Regeln der §§ 278, 280 ff BGB.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind sämtliche Ansprüche zum Ausgleich von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 5 Sonstige Bestimmungen

Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem ursprünglich Gewollten möglichst nahekommt.

Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung der hier vorliegenden Schriftformklausel.

Berlin, den 9. April 2010

zu den AGB allgemein

AGB für Vermieter

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma "4Wände Ferienwohnung Berlin Fuchs und Martins GbR" (im Folgenden "4W ferienwohnung berlin"genannt) gelten verbindlich für alle Verträge zur Präsentation von Ferienwohnungen, welche von Vermietern mit "4W ferienwohnung berlin" abgeschlossen werden (im Folgenden Präsentationsvertrag genannt).

§ 1 Leistungsbeschreibung "4W ferienwohnung berlin"

I. Präsentationsvertrag

"4W ferienwohnung berlin" stellt Vermietern von Ferienwohnungen die Internetseite www.ferienwohnung-in-berlin.de zur Verfügung, Ferienwohnungen (im Folgenden Mietobjekt genannt) mittels des Internets zu präsentieren.

Die Mietobjekte und die Konditionen zum Abschluss eines Mietvertrages werden von den Vermietern eigenverantwortlich auf der Internetseite dargestellt.

"4W ferienwohnung berlin" prüft die Darstellung jedes Mietobjekts und behält sich die Aufnahme des Mietobjekts in den öffentlich zugänglichen Datenbestand der Internetseite vor. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden. Ein Anspruch auf Aufnahme eines Mietobjekts besteht nicht. Die Ablehnung einer Aufnahme muss nicht begründet werden.

II. Vermittlungsvertrag

Das Leistungsangebot von "4W ferienwohnung berlin" beschränkt sich auf die Vermittlung von Vertragsabschlüssen zur vorübergehenden und zeitlich befristeten Anmietung und Nutzung von Ferienwohnungen (im Folgenden Vermittlungsvertrag genannt).

Die Vermittlung des Vertragsabschlusses durch "4W ferienwohnung berlin" erfolgt ausschließlich über die Internetseite von "4W ferienwohnung berlin", www.ferienwohnung-in-berlin.de.

§ 2 Zustandekommen des Präsentationsvertrages

Mit Aufnahme eines Mietobjekts in den öffentlich zugänglichen Bereich der Internetseite kommt der Präsentationsvertrag zwischen "4W ferienwohnung berlin" und dem Vermieter zustande.

§ 3 Gegenseitige Vertragspflichten

I. Leistung "4W ferienwohnung berlin"

"4W ferienwohnung berlin" schuldet eine ordnungsgemäße Leistung zur Vermittlung des Vertragsabschlusses. Ihre Leistungspflicht ist auf die störungsfreie Zurverfügungstellung der Internetseite und ihrer Funktionen zur Vermittlung des Vertragsabschlusses beschränkt.

Die Leistungspflicht von "4W ferienwohnung berlin" umfasst insbesondere nicht die Inhalte der Darstellung der Ferienwohnungen und den störungsfreien und pünktlichen Zugang der abgegebenen Erklärungen der Parteien des Mietvertrages. Hierfür sind alleine Vermieter und Mieter verantwortlich.

Die Regeln des Fernabsatzvertrages gemäß den §§ 312b ff finden keine Anwendung, da die Vermittlung von Ferienwohnungen unter die Ausschlussbestimmung des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB fällt. Unterrichtungspflicht und Widerrufsrecht gemäß § 312c und d BGB bestehen daher nicht.
Die Einzelheiten zur Ausgestaltung des zwischen "4W ferienwohnung berlin" und dem Mieter bestehenden Vermittlungsvertrages sowie zum Zustandekommen des Mietvertrages, soweit "4W ferienwohnung berlin" daran beteiligt ist, sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vermittlungsvertrag geregelt und finden ergänzend Anwendung.

II. Leistung des Vermieters

Jeder Vermieter ist für die inhaltlich zutreffende Darstellung des Mietobjekts selbst verantwortlich.

Eine Vergütung für die Präsentation des Mietobjekts wird nicht geschuldet. Die Vergütung (im Folgenden Abschlussprovision genannt) schuldet alleine der Mieter.

Die Höhe der Abschlussprovision richtet sich nach dem Inhalt des Mietvertrages sowie dem vereinbarten Präsentationsvertrages wie folgt:

Berechnung der Abschlussprovision

Prozentuale Berechnung der Provision nach Mietkosten/Nacht und Dauer Mietvertrag
(nicht auf Sonderleistungen wie Endreinigung + andere Extraleistungen)
Prozentsatz
Provision
Mietzins/Nacht
Begrenzung
Provision
Maximal/Nacht
Prozentsatz bei
Vereinbarung Option
Sofort-Buchung
Begrenzung
Provision
Maximal/Nacht
bei Option
Sofort-Buchung
Neukunden die ersten 3 Monate 10% 10,00 € 10% 9,00 €
Kunden dauerhaft 15% 10,00 € 10% 9,00 €

Erfolgt der Abschluss des Mietvertrages weniger als fünf Tage vor Beginn der Mietzeit, ist die Abschlussprovision zahlbar an den Vermieter, der sie an "4W ferienwohnung berlin" ausbezahlen wird.

Die Zahlung erfolgt auf das nachfolgend benannte Konto von "4W ferienwohnung berlin":

Oliver Fuchs
Kto: 2668 0370 06
BLZ: 100 900 00
Berliner Volksbank

Die Wirksamkeit des Mietvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der Abschlussprovision vor Einzug in die gemietete Wohnung. Wird die Abschlussprovision nicht rechtzeitig, spätestens bei Einzug, gezahlt, kann daher ein Überlassen der gemieteten Wohnung nicht verlangt werden.

§ 4 Gewährleistung

"4W ferienwohnung berlin" haftet für ihre ordnungemäße Leistung nach den Regeln des BGB. Es gelten die Regeln der §§ 278, 280 ff BGB.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind sämtliche Ansprüche zum Ausgleich von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 5 Beendigung des Vertrages

"4W ferienwohnung berlin" behält sich das Recht vor, ein bereits aufgenommenes Mietobjekt wieder von der Internetseite zu entfernen. Dies erfolgt frühestens innerhalb von fünf Werktagen nach einer Mitteilung an den Vermieter. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Entfernung eines Mietobjekts ohne vorherige Frist erfolgen.

Die Beendigung des Präsentationsvertrages durch die Vermieter erfolgt durch Beendigung der Präsentation des Mietobjekts, die jederzeit erfolgen kann.

§ 6 Sonstige Bestimmungen

Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem ursprünglich Gewollten möglichst nahekommt.

Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung der hier vorliegenden Schriftformklausel.

Berlin, den 9. April 2010

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